Weiterbildung Natursport- und Erlebnispädagogik ZIP-Team & CVJM Outdoorpark

Die Weiterbildung wird durch die Kooperation von ZIP-Team und CVJM Outdoorpark durchgeführt, welche im Folgenden als Veranstalter zusammengefasst werden.
Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie folgende Weiterbildungsbedingungen an:


1. Abschluss des Weiterbildungsvertrages

Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung über das Online-Anmeldeformular (www.weiterbildung-erlebnispaedagogik.de) melden Sie sich rechtskräftig für die Weiterbildung Natursport- und Erlebnispädagogik an.

Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Anmeldung schriftlich oder fernmündlich bestätigen.

Bis 14 Tage vor Weiterbildungsbeginn erhalten Sie einen ausführlichen Informationsbrief mit allen wichtigen Einzelheiten und Unterlagen. Sollten Sie bis 7 Tage vor Weiterbildungsbeginn wider Erwarten kein solches Rundschreiben erhalten, so besteht Ihre Mitwirkungspflicht darin den Veranstalter umgehend zu benachrichtigen.

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung der Weiterbildung und aus den Angaben in der Weiterbildungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

3. Rücktritt/Umbuchung

Sie können jederzeit vor Weiterbildungsbeginn zurücktreten, jedoch nur mit schriftlicher Erklärung- Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

Treten Sie die Weiterbildung nicht an und haben dies nicht zuvor schriftlich angekündigt, müssen Sie den Weiterbildungspreis in vollem Umfang (100% der Kosten gemäß der zutreffenden Preiskategorie) tragen.

Ansonsten gelten folgende Rücktrittskosten:

  • Bis 90 Tage vor Weiterbildungsbeginn: 20%
  • Bis 60 Tage vor Weiterbildungsbeginn: 25%
  • Bis 30 Tage vor Weiterbildungsbeginn: 40%
  • Bis 15 Tage vor Weiterbildungsbeginn: 50%
  • Danach oder bei Nichtantritt: 80%

Seminar-Versäumnisse:

Bei Verpassen eines (oder mehrerer) Seminarblöcke ist es möglich, diese(n) nachzuholen. Die Nachholung muss innerhalb von drei Jahren (Stichtag ist der 1. Tag der Weiterbildung) erfolgen. Pro nachgeholtem Seminarblock wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 50,- € erhoben.

Bei Verpassen einzelner Seminarzeiten bzw. –tage ist zu beachten, dass die Fehlzeiten maximal 10 % der gesamten Weiterbildung umfassen. Bei Überschreiten dieser Fehlzeitengrenze sind Seminarteile nachzuholen, sonst verfällt der Anspruch auf das Zertifikat.

4. Rücktritt seitens des Veranstalters

Der Veranstalter behält sich vor, Weiterbildungen abzusagen, falls eine erforderliche Mindestzahl von Teilnehmenden bis 8 Tage vor Weiterbildungsbeginn nicht zustande kommt. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Weiterbildungspreis in vollem Umfang zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

5. Teilnahmebedingungen

Sie sind dazu verpflichtet, uns über eventuelle Krankheiten, Medikamentenabhängigkeiten oder Behinderungen bzw. körperliche Einschränkungen zu unterrichten. Selbstverständlich werden die Angaben streng vertraulich behandelt.

6. Preis

Der angegebene Preis gilt für eine Person. Unsere Weiterbildung ist nach § 4 Nr. 21a UStG von der Mehrwertsteuer befreit.

Weitere Informationen zu den Kosten und der Bezahlung entnehmen Sie bitte den für den entsprechen-den Kurs und Jahrgang gültigen „Zahlungsmodalitäten“, die Sie mit der Anmeldebestätigung von uns erhalten. Bei Nichterhalt wenden Sie sich umgehend an uns.

7. Rücktritt seitens des Veranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des Veranstalters oder der einer der mit der Leitung der Weiterbildung beauftragten Personen zurückzuführen sind. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen unternimmt der Teilnehmende die Weiterbildung auf eigene Gefahr.

Abweichungen einzelner Weiterbildungsleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Weiterbildungsvertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Weiterbildung nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen zu bieten.

Die Haftung des Veranstalters gegenüber dem Weiterbildungsteilnehmenden auf Schadenersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Weiterbildungsvertrag ist auf den Weiterbildungspreis beschränkt, soweit

  • Ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde, oder
  • Der Veranstalter für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Beeinträchtigung oder Ausfall der Leistung durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Pandemiebedingungen, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. berühren nicht den vertraglichen Vergütungsanspruch des Veranstalters. Dazu gehören ebenfalls Situationen, dass Teile der Weiterbildung aus ökologischen Gründen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann. Insbesondere sind hierzu Felssperrungen, Flusssperrungen aus Wassermangel oder andere Geländesperrungen zu zählen.

Soweit uns durch höhere Gewalt Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen, erhöht oder vermindert sich unser Vergütungsanspruch gegen unseren Kunden entsprechend.

Unsere Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetretungsrechts mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern und ersatzweise vergleichbare Leistungen anzubieten.

8. Mitwirkungspflicht

Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, so sind Sie verpflichtet, dies sofort der Weiterbildungsleitung mitzuteilen. Die Weiterbildungsleitung ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Rückkehrdatum gegenüber dem Veranstalter schriftlich geltend gemacht werden. Sämtliche Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vereinbarten Weiterbildungsende.

9. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Soweit einzelne Bestimmungen der AGB des Veranstalters unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge. An Stelle der ungültigen Regelung soll dasjenige treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen.
Dies gilt auch für den Fall der Regelungslücke.

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